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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08   

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https://dejure.org/2008,4507
OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08 (https://dejure.org/2008,4507)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.06.2008 - 2 W 38/08 (https://dejure.org/2008,4507)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 2 W 38/08 (https://dejure.org/2008,4507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schenkweise Übertragung eines voll eingezahlten Kommanditanteils an einen Minderjährigen als rechtlicher Vorteil i.S.d. § 107 BGB unter Berücksichtigung der Vertretungsbeschränkungen; Erfordernis der vormundschaftlichen Genehmigung hinsichtlich des unentgeltlichen Beitritt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Ergänzungspflegschaft und vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei der Übertragung von Anteilen an einer Kommanditgesellschaft - eine unendliche Geschichte

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Übertragung voll eingezahlter Kommanditbeteiligung auf Minderjährige ohne Ergänzungspfleger zulässig

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Schenkweise Übertragung eines Kommanditanteils an einen Minderjährigen

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Familienpersonengesellschaften: Voraussetzungen bei Schenkung e. Kommanditanteils an Minderjährige - Einschaltung eines Ergänzungspflegers dann, wenn Kommanditanteile einer vermögensverwaltenden KG von den Eltern an minderjährige Kinder geschenkt werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eltern können voll eingezahlte Kommanditanteile ohne Mitwirkung eines Ergänzungspflegers auf Minderjährige übertragen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schenkung eines Kommanditanteils an Minderjährige

  • meyer-koering.de (Entscheidungsanmerkung)

    Ergänzungspflegschaft und vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei der Übertragung von Anteilen an einer Kommanditgesellschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 621
  • NZG 2008, 750
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 120/91

    Verbindlichkeit eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses einer GmbH

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
    Macht das Registergericht die Erledigung einer Anmeldung nach § 26 S. 2 HRV von der Behebung von Beanstandungen - hier: der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers - abhängig, so handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLG DB 1992, 135 (juris Rn.11); OLG Hamm DB 2005, 45 (juris Rn. 15) jew. m.w.Nw.).

    Weil die angenommenen Eintragungshindernisse nicht bestehen und die Entscheidungen der Vorinstanzen aufzuheben sind, ist eine Kostenentscheidung nicht veranlasst (vgl. BayObLG DB 1992, 135 (juris Rn. 15 f.).

  • OLG Hamm, 16.09.2004 - 15 W 304/04

    Anmeldung der sich aus dem Tod eines Kommanditisten ergebenden Rechtsfolgen zum

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
    Macht das Registergericht die Erledigung einer Anmeldung nach § 26 S. 2 HRV von der Behebung von Beanstandungen - hier: der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers - abhängig, so handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLG DB 1992, 135 (juris Rn.11); OLG Hamm DB 2005, 45 (juris Rn. 15) jew. m.w.Nw.).
  • OLG Zweibrücken, 02.03.2000 - 5 UF 4/00

    Vertretungsbefugnis der allein sorgeberechtigten Mutter; Genehmigungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
    Die persönliche Haftung des Kindes und sein Verlustrisiko sind auf die bereits erbrachte Kommanditeinlage beschränkt, was die Anteilsübertragung nicht rechtlich nachteilig macht, sondern ggf. nur die möglichen Vorteile des Geschäfts verringert (so auch OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 181, 182; Maier-Reimer, Marx NJW 2005, 3025, 3026; Staudinger-Peschel-Gutzeit, Rn. 246 zu § 1629 BGB).
  • EuG, 25.03.2010 - T-5/08

    Nestlé / OHMI - Master Beverage Industries (Golden Eagle) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
    das Amtsgericht Bremen - Registergericht - unter Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts Bremen vom 02.04.2008 (13-T-5/08) und der Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bremen - Registergericht - vom 13.03.2008 anzuweisen, die mit Antragschreiben vom 27.07.2007 eingereichte Handelsregisteranmeldung vom 12. Dezember 2007 UR Nr. 132/2007 der Notarin Dr. N. in Bremen) durch Eintragung in das Handelsregister HRA 24865 der Peter L. Familien KG zu erledigen,.
  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
    Da Gegenstand des Rechtsmittelverfahrens gegen die Zwischenverfügung aber nur die gerügten Eintragungshindernisse sind, jedoch nicht die - noch gar nicht getroffene - Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 413 f. (juris Rn. 12)), kommt eine auf Eintragung gerichtete Anweisung an das Registergericht nicht in Betracht.
  • LG Aachen, 21.06.1993 - 3 T 128/93

    Schenkung eines Gesellschaftsanteils an ein minderjähriges Kind

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
    Das Landgericht hat allerdings unter Hinweis auf eine Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 21.06.1993 (NJW-RR 1994, 1319 ff.) zahlreiche Bindungen und Beschränkungen ausgemacht, denen der Kommanditist innerhalb der Gesellschaft unterworfen sei.
  • LG Münster, 18.07.1996 - 5 T 383/96
    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2008 - 2 W 38/08
    Daher unterliegt sein - zumal unentgeltlicher - Beitritt in die rein private, nicht gewerblich tätige und nur vermögensverwaltende FamilienKG auch keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungspflicht nach § 1822 Nr. 3 BGB (so auch LG Münster FamRZ 1997, 842; Hohaus BB 2004, 1707, 1710; Palandt-Diederichsen, Rn. 8, 10 zu § 1822).
  • OLG Schleswig, 27.01.2020 - 15 WF 70/19

    Familiengerichtliche Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden

    Ob und in welchem Ausmaß sich das abstrakte Risiko etwa im Hinblick auf eine Verlustbeteiligung aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Erwerbsvorgangs und der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung im Einzelfall überhaupt realisieren kann, ist deshalb nicht bei den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 1822 Nr. 3 BGB zu untersuchen (in diesem Sinne auch OLG Dresden, Beschluss vom 25. April 2018 - 17 W 160/18, NZG 2018, 1108 - juris Rn. 13; anders aber im Ergebnis OLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 2 W 38/08, FamRZ 2009, 621 - juris Rn. 21, das bereits die Genehmigungspflicht verneint; ähnlich OLG Jena, Beschluss vom 22. März 2013 - 2 WF 26/13, FamRZ 2014, 140 - juris Rn. 19; OLG Köln, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 Wx 2/18, NZG 2018, 1187 Rn. 8 ff).

    Zudem träfe den Antragsteller dieses Risiko nur in dem Umfang, in dem die Rückzahlung an ihn selbst erfolgt ist, und beschränkt auf den für ihn eingetragenen Betrag der Kommanditeinlage (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 2 W 38/08, FamRZ 2009, 621 - juris Rn. 18; jurisPK-BGB/Lafontaine, 9. Aufl., § 1795 Rn. 93; Maier-Reimer/Marx, NJW 2005, 3025, 3026).

  • OLG Köln, 26.03.2018 - 4 Wx 2/18

    Genehmigungspflicht der schenkweisen Übertragung eines voll eingezahlten

    a) Der Senat folgt der inzwischen wohl überwiegenden Auffassung, wonach der unentgeltliche Erwerb einer voll eingezahlten Kommanditbeteiligung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung ein für den erwerbenden Minderjähriggen lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft ist (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 16.06.2008 - 2 W 38/08 -, NZG 2008, 521f.; OLG Jena - Beschluss vom 22.03.2013 - 2 WF 26/13 -, ZEV 2013, 521, 522; Grunewald, in MünchKommHGB, 3. Aufl., 2012, § 161 Rn 24; Lieder, in Oetker, HGB, 5. Aufl., 2017, § 105 Rn 17; Klumpp, in Staudinger, BGB [2017], § 107 Rn 59; Müller, in Erman, BGB, 15. Aufl., 2017, § 107 Rn 8; Schulte-Bunert, in Erman, 15. Aufl., 2017, § 1822 Rn 10; Ellenberger, in Palandt, BGB.
  • OLG Oldenburg, 17.07.2019 - 12 W 53/19

    Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts; Übernahme des

    So vertreten das OLG Köln (a.a.O.) und das OLG Bremen (Beschl. v. 16.06.2008, Az. 2 W 38/08 (= NZG 2008, 750), hier zit. aus juris RN 13) die auch von der Antragstellerin geteilte Ansicht, wonach eine Übertragung des Anteils unter diesen Voraussetzungen für den Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft sei.
  • OLG Jena, 22.03.2013 - 2 WF 26/13

    Beteiligung eines Minderjährigen an Kommanditgesellschaft nicht

    Daher unterliegt sein - zumal unentgeltlicher - Beitritt in die rein private, nicht gewerblich tätige und nur vermögensverwaltende FamilienKG auch keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungspflicht nach § 1822 Nr. 3 BGB (so auch LG Münster FamRZ 1997, 842 ; OLG Bremen FamRZ 2009, 621 ; Hohaus BB 2004, 1707, 1710; Palandt-Diederichsen, BGB, 71. Aufl. 2012, Rn. 8, 10 zu § 1822).

    Wenn sich jedoch keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gesellschaft eine darüber hinausgehende Tätigkeit entfaltet, bedarf die Übertragung einer solchen Gesellschaft keiner familiengerichtlichen Genehmigung (Lafontaine in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1822 BGB Rn. 56 ff.; OLG Bremen FamRZ 2009, 621 ).

  • OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14

    Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an einer

    Hiervon abzugrenzen sind zwar die Fälle reiner Vermögensverwaltung, die kein Erwerbsgeschäft darstellen (vgl. etwa OLG München FamRZ 2009, 623; OLG Bremen FamRZ 2009, 621, 623: Schenkung eines Kommanditanteils).
  • OLG München, 06.11.2008 - 31 Wx 76/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei schenkweiser Übertragung eines

    c) Der Umstand, dass die Verwaltung des privaten Vermögens - hier des selbst genutzten Wohnhauses - nun in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft betrieben wird, lässt für sich genommen diese deshalb nicht zum Erwerbsgeschäft im Sinn des § 1822 Nr. 3 BGB werden (so auch OLG Bremen NZG 2008, 750 zur nicht gewerblichen Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen; Hohaus/Eickmann BB 2004, 1707/1709; a.A. MünchKomm HGB/Grunewald 2. Aufl. § 161 Rn. 23; Werner GmbHR 2006, 737/2006).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2019 - 7 W 53/17

    Vertrag über die Übertragung von Kommanditanteilen unter Beteiligung eines

    Sie stellt sich als rechtlich vorteilhaft dar, da der eintretende Kommanditist lediglich einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung hat, allerdings nicht mit eigenem Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet (OLG Köln, FGPrax 2018, 118; OLG Bremen, FamRZ 2009, 621; OLG Jena, FamRZ 2014, 140; Staudinger/Klumpp, BGB (2017), § 107 Rz. 59).

    Die Genehmigungspflicht kann allerdings entfallen, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft sich lediglich vermögensverwaltend, nicht hingegen gewerbsmäßig oder unternehmerisch darstellt (OLG Dresden, NZG 2018, 1108; OLG Bremen, FamRZ 2009, 621; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 620).

  • FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2013 - 1 K 1568/07

    Rechtlich vorteilhaftes Geschäft bei im Schenkungswege gewährter Beteiligung an

    Denn in diesem Fall werden allenfalls die möglichen Vorteile des Geschäfts verringert (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 181; OLG Bremen-Beschluss vom 16. Juni 2008 2 W 38/08, GmbHR 2008, 1263, zum Fall der schenkweisen Übertragung eines voll eingezahlten Kommanditanteils, m.w.N., anders BFH-Urteil vom 28. November 1973 I R 101/72, BFHE 111, 85, BStBl II 1974, 289).

    Die lediglich rechtlich vorteilhafte Beteiligung der Kläger zu 1) und zu 2) ist für diese mit keinem weiteren unternehmerischen Risiko verbunden, insbesondere wurden ihnen keine Geschäftsführungsbefugnisse übertragen, weshalb sie auch keiner vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungspflicht nach § 1822 Nr. 3 BGB bedarf (LG Münster FamRZ 1997, 842; OLG Bremen GmbHR 2008, 1263, m.w.N.).

  • OLG Dresden, 25.04.2018 - 17 W 160/18
    Anders ist es bei einer auf den Betrieb eines Erwerbsgeschäftes ausgerichteten Kommanditgesellschaft, etwa wenn diese Vermögensverwaltungsgesellschaft eine geschäftsmäßige, gleichsam berufliche Tätigkeit erfordert, die Gesellschafter ein unternehmerisches Risiko übernehmen, die Gesellschaft die Verwaltung, Vermietung und Verwertung gewerblich nutzbarer Immobilien von erheblichem Wert zum Gegenstand hat (OLG München, Beschluss vom 06.11.2008, 31 Wx 76/08, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Bremen, Beschluss vom 16.06.2008, 2 W 38/08, juris; im Ergebnis ebenso, wenn auch mit dogmatisch wenig nachvollziehbarer Begründung Thüringer OLG, Beschluss vom 22.03.2013, 2 WF 26/13, juris Rn. 24, 35; LG Münster, FamRZ 1997, 842; Kroll-Ludwigs in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1822 Rn. 21; Lafontaine in: jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2016, § 1822 Rn. 45; Veit in: Staudinger, BGB, 2014, § 1822 Rn. 75 ff.).
  • OLG München, 06.10.2022 - 34 Wx 378/22

    Übertragung des Kommanditanteils, Kommanditist, Aufschiebende Bedingung,

    Gegen die Zulässigkeit einer solchen Konstruktion bestehen keine Bedenken (BGHZ 82, 209/212; OLG Brandenburg NZG 2020, 597/598; OLG Bremen NZG 2008, 750/751; OLG Zweibrücken NJW-RR 2001, 145/146; Maier-Reimer/Marx NJW 2005, 3025/3026).

    Vielmehr bedarf es stets einer Einzelfallbetrachtung (OLG Brandenburg NZG 2020, 597/598; vgl. auch OLG Bremen NZG 2008, 750 f.), die insbesondere die konkrete vertragliche Ausgestaltung zum Gegenstand hat.

    Soweit die Treuepflicht die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte betrifft, beschränkt sie wiederum lediglich von vornherein die erworbene Rechtsposition, beinhaltet aber keine Verpflichtungen, die in irgendeiner Weise über das geschenkte Gut hinausreichen (OLG Bremen NZG 2008, 750/751; Maier-Reimer/Marx NJW 2005, 3025/3026).

  • OLG Brandenburg, 05.06.2018 - 7 W 52/17
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08   

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https://dejure.org/2008,8998
OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08 (https://dejure.org/2008,8998)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.02.2008 - 2 W 38/08 (https://dejure.org/2008,8998)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - 2 W 38/08 (https://dejure.org/2008,8998)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit und Begründetheit einer sofortigen Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss nach Entscheidung in der Hauptsache

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 127 Abs. 2 S. 2, 3 ZPO; § 567 Abs. 1 ZPO; § 569 ZPO
    Gerichtliche Verzögerung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag als Voraussetzung für den Erfolg einer sofortigen Beschwerde nach Erlass der Hauptsacheentscheidung; Entscheidung über die Zulässigkeit oder Begründetheit eines Rechtsmittels bei Fehlen der ...

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Verzögerung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag als Voraussetzung für den Erfolg einer sofortigen Beschwerde nach Erlass der Hauptsacheentscheidung; Entscheidung über die Zulässigkeit oder Begründetheit eines Rechtsmittels bei Fehlen der ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse auch im Falle der Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft erlangen (vgl. BGH NJW 2004, 1805, 1806. OLG Celle Nds.Rpfl. 2004, 104. OLG Bremen OLGR 2007, 792, 793).
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Gleiches gilt für die Fälle sog. doppelrelevanter Tatsachen, d. h. solcher Tatsachen, die sowohl für die Frage der Zulässigkeit als auch der Begründetheit einer Klage notwendigerweise erheblich ist (vgl. BGHZ 124, 237 ff., zitiert nach JURIS Rdz. 16 ff.).
  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97

    RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Auch der Bundesgerichtshof bejaht den Vorrang der Zulässigkeitsprüfung nur für solche Prozessvoraussetzungen, bei denen ein schutzwürdiges Interesse der Partei besteht, dass lediglich ein in den Rechtskraftwirkungen beschränktes Prozessurteil ergeht (vgl. BGH NJW-RR 2000, 634, 635), was bei der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit, nicht aber bei dem Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO oder aber der Prozessführungsbefugnis eines Verbandes der Fall sei (BGH a. a. O.).
  • OLG Hamm, 03.06.2005 - 11 WF 146/05

    Beschwerde gegen teilweise Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten;

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Die Erfolgsaussicht einer Rechtsverteidigung ist grundsätzlich nach dem Sach- und Streitstand zur Zeit der Beschwerdeentscheidung zu beurteilen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 214).
  • OLG Bremen, 30.07.2007 - 2 W 49/07

    Auswirkungen einer formell unanfechtbaren erstinstanzlichen Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Prozesskostenhilfe versagende Beschlüsse auch im Falle der Unanfechtbarkeit keine materielle Rechtskraft erlangen (vgl. BGH NJW 2004, 1805, 1806. OLG Celle Nds.Rpfl. 2004, 104. OLG Bremen OLGR 2007, 792, 793).
  • OLG Oldenburg, 28.05.1990 - 14 WF 52/90

    Anspruch auf Zahlung von Getrenntlebensunterhalt sowie auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    danach kann beispielsweise gegen einen Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss zumindest dann zulässigerweise sofortige Beschwerde innerhalb der Rechtsmittelfrist eingelegt werden, wenn das Prozesskostenhilfegesuch erst zusammen mit der Hauptsachentscheidung beschieden wird (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 189).
  • OLG Brandenburg, 12.10.1998 - 13 W 11/98

    Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender

    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Nach anderer Auffassung ist die sofortige Beschwerde zumindest dann unzulässig, wenn sie der Beschwerdeführer schon früher hätte einlegen können, ihm also eine Verletzung seiner prozessualen Sorgfaltspflichten vorgehalten werden kann (vgl. OLG Frankfurt MDR 1998, 494. OLG Brandenburg MDR 1999, 54, 55).
  • OLG Köln, 27.02.1974 - 17 W 11/74
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Nach Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung ist ein Vorrang der Zulässigkeitsfrage im Beschwerdeverfahren zumindest dann zu verneinen, wenn die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen (duae difformes) nicht besteht und die prozessualen Rechte des Beschwerdeführers durch diese Vorgehensweise auch nicht verkürzt werden (vgl. OLG Frankfurt MDR 1995, 1164, 1165) bzw. die Auswirkungen einer Zurückverweisung wegen Unzulässigkeit die selben wie wegen Unbegründetheit sind und dem Beschwerdeführer dadurch keine weiteren Nachteile entstehen (vgl. KG NJW 1976, 2353 - OLG Köln NJW 1974, 1515 unter Hinweis auf das Gebot der verfahrensökonomischen Behandlung).
  • OLG Frankfurt, 30.10.1997 - 24 W 53/97
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Nach anderer Auffassung ist die sofortige Beschwerde zumindest dann unzulässig, wenn sie der Beschwerdeführer schon früher hätte einlegen können, ihm also eine Verletzung seiner prozessualen Sorgfaltspflichten vorgehalten werden kann (vgl. OLG Frankfurt MDR 1998, 494. OLG Brandenburg MDR 1999, 54, 55).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1998 - 2 WF 152/97
    Auszug aus OLG Celle, 15.02.2008 - 2 W 38/08
    Teile der obergerichtlichen Rechtsprechung nehmen an, dass die sofortige Beschwerde gegen den Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss in Anbetracht der erstinstanzlich ergangenen Hauptsacheentscheidung wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses generell unzulässig sei (OLG Düsseldorf FamRZ 1978, 915. OLG Düsseldorf OLGZ 1989, 255 f., zitiert nach JURIS Rdz. 2 f.. OLG Hamm JurBüro 1977, 1779. BFH BB 1986, 187. vgl. ferner OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 102).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.1988 - 7 W 56/88
  • KG, 06.09.1995 - 11 W 5392/95
  • KG, 16.02.1976 - 15 W 2603/76
  • LG München I, 20.12.2018 - 5 HKO 15236/17

    Für Linde-Praxair-Fusion war kein Hauptversammlungsbeschluss nötig

    Die von ihnen gerügte unterbliebene Befassung der Hauptversammlung ist dabei als doppelrelevante Tatsache im Rahmen der Prüfung des Feststellungsinteresses zu unterstellen - es entspricht dem Grundsatz des deutschen Zivilprozessrechts, dass Tatsachen, die sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit einer Klage notwendigerweise erheblich sind, erst bei der Prüfung der Begründetheit festgestellt werden; für die Zulässigkeit reicht die einseitige Behauptung durch die Kläger aus (vgl. BGHZ 83, 122, 126 = NJW 1982, 1703, 1704 = ZIP 1982, 568, 569 = WM 1982, 388, 389 = DB 1982, 795 = BB 1982, 827, 828 - Holzmüller; BGHZ 124, 237, 240 f. = NJW 1994, 1413 = VersR 1994, 374 = MDR 1994, 1240 f. = IPrax 1995, 101 = ZZP 108 [1995) 359, 361; OLG Celle OLGR Celle 2008, 378, 379).
  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 W 285/09

    Berücksichtigung des Aufrechnungseinwands im Kostenfestsetzungsverfahren

    Das Kostenfestsetzungsverfahren ist nämlich ein reines Betragsverfahren, in dem Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht die betragsmäßige Ausfüllung der Kostengrundentscheidung betreffen; aus dieser Beschränkung des Verfahrenszwecks folgt, dass über außerhalb dieses Zwecks liegende Streitigkeiten der Parteien - wie namentlich den von den Klägern erhobenen Einwand, der Kostenerstattungsanspruch sei durch Aufrechnung erloschen - nicht im Kostenfestsetzungsverfahren zu entscheiden ist (Saarländisches Oberlandesgericht, 2. Zivilsenat, Beschl.v. 14. März 2008, 2 W 38/08-4, m.w.N.).
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